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Die Feiertage 2018 im Überblick

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Einen Urlaubstag investieren, vier freie Tage am Stück bekommen: Der
Brückentag ist ein gutes Beispiel für das Prinzip «Kleine Ursache,
große Wirkung». 2018 gibt es dafür reichlich Gelegenheit. Die
Weihnachtsfeiertage könnten allerdings knifflig werden.

Berlin (dpa/tmn) – Die gute Nachricht für Arbeitnehmer gleich
vorweg: Gestohlene Feiertage gibt es 2018 nicht. Alle bundesweiten
Feiertage fallen im kommenden Jahr in die Woche und nicht auf Samstag
oder Sonntag. Allerdings liegen sie meistens auch mitten in der
Woche. Wer ein extralanges Wochenende herausschlagen will, muss also
zusätzliche Urlaubstage opfern und sich eventuell mit Kollegen
arrangieren. Und: Einen zusätzlichen Feiertag wie den Reformationstag
2017 hat 2018 nicht im Angebot.

Abgesehen davon gibt es aber reichlich Gelegenheit für Kurzurlaube
und freie Wochenenden – je nach Bundesland mal mehr, mal weniger. Ein
kleiner Überblick:

– Die Wandertage: Die bundesweiten Feiertage Tag der Arbeit und Tag
der Deutschen Einheit liegen 2018 auf einem Dienstag beziehungsweise
auf einem Mittwoch. Hinzu kommen die beiden Neujahrstage am Montag
(2018) und an einem Dienstag (2019). Für ein oder zwei Urlaubstage
sind also richtig lange Wochenenden drin – wenn der Arbeitgeber und
die Kollegen mitspielen. Denn Brückentage sind als Urlaubstage heiß
begehrt, an den meisten Arbeitsplätzen können aber unmöglich alle
Kollegen gleichzeitig weg sein.

«Der Arbeitgeber darf dann auswählen», erklärt Alexander Bredereck,
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er muss dabei soziale Gesichtspunkte
berücksichtigen: Eltern von Kindern etwa, deren Kita am Brückentag
schließt, haben also Vorrang. Darüber hinaus kann es auch andere
Gründe geben – nur nachvollziehbar müssen die Kriterien für die
Urlaubsvergabe sein. Auch ein «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst» ist
deshalb nicht ganz ausgeschlossen, sagt Bredereck.

– Die festen Tage: Ostern und Pfingsten gibt es auch ohne
zusätzlichen Wochentag vier beziehungsweise drei freie Tage am Stück.
2018 liegen Ostern und damit auch die darauf folgenden christlichen
Feiertage relativ früh: Ostersonntag ist am 1. April, Christi
Himmelfahrt am 10. und der Pfingstsonntag schließlich am 20. Mai.

Eigentlich ist das eine Steilvorlage für eine Städtereise oder andere
Kurztrips. Allerdings kommen natürlich auch andere auf diese Idee.
Das zeigt eine Stichprobe der Reisesuchmaschine Kayak: Demnach sind
Flüge zu den 20 beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen rund um die
Brücken- und Feiertage 2018 im Schnitt 16 Prozent teurer als ein bis
zwei Wochen später an einem regulären Wochenende. An Ostern sind es
sogar 20 Prozent, an Neujahr satte 58. Hier gilt es also
abzuwägen: Lieber ein oder zwei Urlaubstage mehr opfern – oder mehr
bezahlen?

– Die Extratage: Abseits der bundesweiten Feiertage gibt es freie
Tage, über die sich nur Arbeitnehmer in bestimmten Bundesländern
freuen. Auch sie liegen 2018 meist mitten in der Woche: Mariä
Himmelfahrt zum Beispiel an einem Mittwoch, der Reformationstag und
Allerheiligen direkt hintereinander an einem Mittwoch und einem
Donnerstag. Fronleichnam ist ohnehin immer ein Donnerstag. Einzige
Ausnahme ist 2018 Heilige Drei Könige, der auf einen Samstag fällt.

Hinzu kommen regionale Feiertage wie das Augsburger Friedensfest am
8. August, einem Mittwoch, und natürlich der Karneval beziehungsweise
Fasching. Rosenmontag ist 2018 am 12. Februar und eigentlich kein
Feiertag – in und rund um die Hochburgen haben viele Schulen und
Behörden dann aber trotzdem geschlossen, manche Betriebe stellten
Arbeitnehmer frei oder haben entsprechende Regelungen in ihrem
Tarifvertrag.

– Die Weihnachtsfeiertage: Ein Sonderfall ist der Doppelschlag aus
Weihnachten und Silvester zum Jahresende. Der wird 2018 besonders
knifflig, denn Heiligabend ist ein Montag. Zwischen dem vierten
Adventswochenende und den zwei freien Feiertagen steht damit
theoretisch ein Arbeitstag.

«Heiligabend ist ein ganz normaler Arbeitstag», sagt Bredereck. Wer
nicht arbeiten will, muss also Urlaub nehmen – und sich eventuell wie
an anderen Brückentagen mit Kollegen um den freien Tag streiten.
Allerdings gibt es auch viele Betriebe, die ihren Angestellten an
diesem Tag grundsätzlich frei geben, erklärt Bredereck. Das geht etwa
per Tarifvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung.

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