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Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern

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Berlin (dpa) – Mit dem Begriff Kooperationsverbot bezeichnet man die
Trennung von Bund- und Länderkompetenzen im Bereich der Bildung. Das
Verbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich
Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen
Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungseinrichtungen wie die
Max-Planck-Gesellschaft. 2014 und 2017 wurde das Verbot gelockert.
Der Bund kann nun auch langfristig Hochschulen unterstützen und
Kommunen dabei helfen, marode Schulen zu sanieren.

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