Berlin (dpa) – Nach mehrjähriger Pause beim Bafög hat die
Bundesregierung im August 2014 eine Reform verabschiedet, die ein
Plus von rund 7 Prozent ab Herbst 2016 vorsieht. Die Neuregelung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) enthält auch höhere
Bedarfsätze für die Unterkunft: Statt bisher 224 Euro zahlt der Bund
an «außerhalb wohnende» Bafög-Empfänger künftig 250 Euro. Dafür lässt
sich laut aktuellen Studien allerdings fast nur in ostdeutschen
Hochschulstädten ein normales WG-Zimmer finanzieren. Wer bei den
Eltern lebt, erhält ab Wintersemester 52 statt 49 Euro für
Wohnbedarf. Der Regelsatz für Studierende, die außerhalb des
Elternhauses leben, steigt insgesamt von 597 auf 649 Euro. Inklusive
Versicherungszuschlägen können ab Herbst 735 statt 670 Euro
Maximalförderung erreicht werden.
Bund zahlt künftig 250 statt 224 Euro für studentisches Wohnen
10. Mai 2016 | Keine Kommentare