Ludwigshafen (dpa) – Wer einen Freiwilligendienst leisten will, hat
seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) die Wahl: BFD
oder FSJ, ein Freiwilliges Soziales Jahr. Beide Dienste richten sich
an Männer und Frauen, dauern ungefähr gleich lang. Auch die
Einsatzbereiche überschneiden sich. Es gibt aber auch Unterschiede.
TRÄGER/FINANZIERUNG: Der wichtigste Unterschied dreht sich ums Geld.
Für den BFD ist der Bund zuständig, das FSJ ist Ländersache. Träger
des BFD ist deshalb das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, das FSJ wird von anerkannten
Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene getragen.
ALTER: Wer sich für ein FSJ interessiert, darf nicht älter als 27
Jahre sein. Beim BFD gibt es nach oben keine Altersgrenze. Beide
Dienste sind ab Vollendung der Schulpflicht möglich.
ARBEITSZEIT: Ein FSJ wird in Vollzeit geleistet. Das ist prinzipiell
auch beim BFD so. Wer 27 Jahre oder älter ist, kann den Dienst aber
auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) absolvieren.
WIEDERHOLUNG: Ein FSJ kann man nur einmal machen. Beim BFD ist eine
mehrfache Wiederholung nach jeweils fünf Jahren möglich.
EINATZORT: Wer seinen Freiwilligendienst im Ausland leisten möchte,
muss zum FSJ greifen. Ein BFD ist nur in Deutschland möglich.