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Bei Fernlehrgängen Angaben zur Vorbildung ernst nehmen

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Bonn (dpa/tmn) – Berufstätige sollten die Zugangsvoraussetzungen bei
Fernlehrgängen nicht als bloße Empfehlung sehen, sondern sie ernst
nehmen. Darauf weist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
in ihrem Ratgeber (Ausgabe Januar/2017) hin. Sie sind wesentlich, um
mit Erfolg am Lehrgang teilzunehmen. Gibt es Defizite, sollten
Berufstätige besser überlegen, ob sie diese zunächst ausgleichen.

Die Veranstalter von Fernlehrgängen sind dazu verpflichtet, Angaben
zur gewünschten Vorbildung zu machen. Das kann zum Beispiel die
schulischen oder beruflichen Abschlüsse betreffen, aber auch
Vorkenntnisse in bestimmten Fachgebieten oder Erfahrung bei
bestimmten beruflichen Tätigkeiten.

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