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BAB, Bafög und Co: So bessern Azubis ihre Vergütung auf

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In der Lehre verdienen Azubis nicht gerade üppig. Für viele ist es
daher nicht leicht, über die Runden zu kommen. Doch es gibt
finanzielle Hilfen für Lehrlinge. Ein Überblick.

Berlin (dpa/tmn) – Wenn das erste selbst verdiente Geld auf dem Konto
landet, fühlt sich das für Auszubildende erst einmal richtig gut an.
Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kommt mit seiner Vergütung
aber oft nicht über die Runden. So erhalten Azubis finanzielle
Hilfen:

– BAB: Wohnen Azubis nicht mehr bei ihren Eltern und erhalten nicht
genug Geld für ihren Lebensunterhalt, können sie bei der Agentur für
Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Am besten
stellen Jugendliche den Antrag dafür schon vor Beginn ihrer
Ausbildung, rät Anna Leona Gerhardt vom Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB). «Bei einer Bewilligung wird BAB nicht rückwirkend gezahlt.»

– Wohngeld: Falls der Antrag auf BAB abgelehnt wurde, können
Auszubildende Wohngeld bei der zuständigen Stelle der Gemeinde
beantragen, in der sich die Wohnung des Auszubildenden befindet.

– Kindergeld: Für Jugendliche in der Ausbildung gibt es bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Kindergeld. Wenn der
Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten
durch ihn entstehen, müssen sie ihrem Kind das Kindergeld auszahlen,
erklärt Gerhardt. Das sind für das erste und zweite Kind 192 Euro im
Monat und für das dritte Kind 198 Euro monatlich.

– Bafög: Bei Bafög denkt man als Erstes an die Studienförderung. Aber
auch wer eine schulische Berufsausbildung macht, kann unter
bestimmten Voraussetzungen Bafög beziehen. Beantragt wird die
Förderung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Schüler, die
Bafög bekommen, müssen bei ihren Eltern ausgezogen sein.

– Bildungskredit: Im Gegensatz zu anderen finanziellen Förderungen
ist ein Bildungskredit unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Berechtigt sind volljährige Auszubildende, die ihre Lehre an einer
anerkannten Ausbildungsstätte machen. Ein Bildungskredit muss
allerdings nach der Ausbildung zurückgezahlt werden.

– Nebenjob: Einen Nebenjob anzunehmen, ist ebenfalls eine
Möglichkeit, etwas mehr Geld in der Tasche zu haben. Jugendliche
unter 18 dürfen aber nicht mehr als fünf Tage in der Woche
arbeiten: Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, erklärt Aneta
Schikora von der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem müssen Lehrlinge
ihren Ausbildungsbetrieb über den Nebenjob informieren.

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