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Auszubildende müssen Fahrtkosten zum Betrieb meist selbst zahlen

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Hamburg (dpa/tmn) – Auszubildende haben keinen Anspruch auf einen
Fahrkostenzuschuss für den Weg zu ihrem Betrieb. Einige Firmen bieten
das zwar an und bezahlen zum Beispiel ein Jobticket für öffentliche
Verkehrsmittel, erklärt Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung
der Handelskammer Hamburg. Das sei jedoch eine freiwillige Leistung.

Es gibt von dieser grundsätzlichen Regelung allerdings Ausnahmen. In
einigen Berufen gibt es so wenige Auszubildende, dass alle Lehrlinge
bundesweit dieselbe Berufsschule besuchen. Unter Umständen ist der
Anreiseweg dann sehr weit. In diesem Fall übernimmt der Betrieb
häufig die Fahrkosten, erklärt Mohaupt.

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