Nürnberg (dpa/tmn) – Wer den Beruf des Luftverkehrskaufmanns oder des
Servicekaufmanns im Luftverkehr lernt, beschäftigt sich künftig
stärker als bisher mit digitalen Inhalten. Im August 2017 soll eine
entsprechende neue Ausbildungsordnung für beide Berufe in Kraft
treten, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.
Außerdem wird für beide Ausbildungen geprüft, ob die
Abschlussprüfungen künftig in zwei Teile gegliedert werden.
Luftverkehrskaufmann und Servicekaufmann im Luftverkehr sind jeweils
dreijährige Ausbildungen. Arbeitgeber sind Fluggesellschaften und
Flughafenbetreiber. Während Luftverkehrskaufleute vor allem die
Beförderungen von Personen und Fracht planen und kontrollieren,
betreuen die Servicekaufleute die Fluggäste.