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Aufnahme von Ausbildung meist ohne Auswirkung auf Kindergeld

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Suhl (dpa/tmn) – Wechselt der Nachwuchs von der Schule in die
Ausbildung, hat das auf den Kindergeldbezug in vielen Fällen keinen
Einfluss. Sind die Kinder über 18 und unter 25 Jahre alt und nehmen
das Studium, die Ausbildung oder ähnliches innerhalb von vier Monaten
auf, fließt das Geld ganz normal weiter. Das teilt die Arbeitsagentur
Suhl mit. Nicht erforderlich ist es, sich für diese kurze Zeitspanne
bei der Arbeitsagentur arbeitslos oder ausbildungsplatzsuchend zu
melden.

Wenn das Kind nach den vier Monaten keine Ausbildungsstelle findet,
reicht es für den weiteren Bezug des Kindergeldes aus, sich dann
arbeitsplatzsuchend zu melden – und für die vier Monate nachzuweisen,
dass man sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Das kann etwa
durch schriftliche Bewerbungen oder Absagen von Ausbildungsbetrieben
der Fall sein. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird in dem
Fall Kindergeld bezahlt, wenn der Nachwuchs sich arbeitssuchend
gemeldet hat.

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