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Geldstrafen für Lehrer wegen rabiater Behandlung eines Wespenstichs

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Cochem (dpa) – Weil sie den Wespenstich eines Schülers mit einer
erhitzten Gabel behandelten, sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem
wegen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Insekt
hatte den Schüler einer Schule im hessischen Rodgau nahe Offenbach
bei einer Klassenfahrt im Mai 2017 in einer Jugendherberge in
Rheinland-Pfalz gestochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde
am Donnerstag verkündet, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag
mitteilte. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.

Ein Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung in
einem minderschweren Fall 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen – insgesamt
2700 Euro. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den
mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen
Wespenstich an der Hand gedrückt.

Eine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten
und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin wurde wegen Beihilfe zur
gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall sowie
wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Zahlung von 50
Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt – insgesamt 2500 Euro.

Medien hatten unter Berufung auf den Anwalt des Schülers berichtet,
dieser habe wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh
tragen müssen.

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