Hamburg (dpa) – Ein Rechtsstreit zwischen John Lennons Witwe Yoko Ono
und einer Szene-Bar sorgt in Hamburg seit Monaten für Aufsehen. An
diesem Freitag (17.11.) soll nun das Hamburger Zivilgericht
entscheiden, ob die inzwischen vom Karolinenviertel in die Hamburger
Neustadt umgezogene Kneipe künftig wieder «Yoko Mono» heißen darf.
Per einstweiliger Verfügung hatte Yoko Ono (84) über eine
Düsseldorfer Kanzlei dem Hamburger Barbesitzer Nima Garous-Pour im
Sommer die Verwendung des Namens untersagt. Der Grund: Es bestehe
Verwechslungsgefahr.
Bei Garous-Pour stieß das Vorgehen der Lennon-Witwe auf Unmut.
Gleichwohl kam er der Aufforderung nach und nannte seine Bar
kurzerhand in «Mono» um. «Dass jemand sich von einem anderen
Kontinent aus das Recht nehmen kann, eine kleine Kneipe zu verklagen,
das finde ich absurd», hatte er im Oktober dem NDR gesagt.
Nun soll das Zivilgericht verkünden, ob die einstweilige Verfügung
weiter Bestand hat oder nicht. Es sei im Oktober deutlich gesagt
worden, dass das Gericht dazu neige, die einstweilige Verfügung zu
bestätigen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.