Düsseldorf (dpa) – Nach dem Freispruch vom Vorwurf der
Freiheitsberaubung für einen Musiklehrer aus Kaarst geht die
Staatsanwaltschaft in Revision. Das sagte der Düsseldorfer
Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück am Samstag. Zuvor hatte die
«Bild»-Zeitung berichtet. Der Lehrer war einst angezeigt worden,
nachdem er Schüler daran gehindert hatte, den Klassenraum zu
verlassen. Das Amtsgericht in Neuss verurteilte ihn in erster Instanz
zu einer «Verwarnung mit Strafvorbehalt». Dagegen legte er Berufung
ein. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Lehrer dann frei, weil
es nach eigenen Angaben keine Straftat feststellen konnte.
Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch von Musiklehrer ein
1. März 2017 | Keine Kommentare