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Schulausfall wegen Sturm: Eltern müssen trotzdem zur Arbeit

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wegen des Sturmtiefs «Friederike» ist in
einigen Bundesländern die Schule ausgefallen – berufstätige Eltern
stehen in solchen Fällen vor einem Problem. Sie fragen sich dann:
Kann ich jetzt einfach zu Hause bleiben? So einfach geht das aber
nicht. Denn anders als bei anderen Notfällen, einem kranken Kind oder
einem Todesfall in der Familie ist das eher keine Notsituation im
Sinne des Gesetzes, sagt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In
so einem Fall dürfen Eltern bis zu fünf Tage fehlen, bekommen aber
trotzdem ihren Lohn. Ein Schulausfall wegen Sturm, Eis und Schnee
oder aus anderen Gründen zählt aber nicht dazu.

Stattdessen müssen Eltern also Urlaub nehmen, wenn ihre Kinder nach
Hause geschickt werden. Oder sie finden mit ihrem Chef eine andere
Lösung – das Nacharbeiten an einem anderen Tag etwa oder ein
spontanes Homeoffice. Kommen sie dagegen einfach nicht zur Arbeit,
kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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