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Schüler als geistig behindert eingestuft – Klage gegen Land NRW

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Köln (dpa) – Ein früherer Förderschüler sieht sich zu Unrecht als
geistig behindert eingestuft und hat das Land Nordrhein-Westfalen auf
Schadenersatz verklagt. Der Fall beschäftigt seit Dienstag das Kölner
Landgericht. Der 20-Jährige argumentiert, ihm seien Bildungschancen
und ein normaler Schulabschluss durch den Besuch einer Förderschule
für geistige Behinderung vorenthalten worden. Der Vorsitzende Richter
sagte, es sei sehr schwer zu beurteilen, ob die Schule ihre
Amtspflichten verletzt hat. Der Kläger und das Land sollen nun
weitere Unterlagen einreichen, danach soll es einen weiteren
Verhandlungstermin geben. (Aktenzeichen: 5 O 182/16)

Der Richter sagte, es sei «höchstwahrscheinlich ein Fehler gewesen,
den Kläger auf eine Schule für geistige Behinderung zu schicken».
Jedoch gebe es das Problem der Kausalität: Es sei schwierig
nachzuweisen, ob der weitere Lebensweg des Schülers tatsächlich
anders ausgesehen hätte, wenn er auf eine andere Schule gekommen
wäre.

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