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Musikunterricht keine Freiheitsberaubung – Freispruch rechtskräftig

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Düsseldorf (dpa) – Der Freispruch für einen Musiklehrer aus Kaarst
vom Vorwurf der Freiheitsberaubung ist rechtskräftig. Die
Staatsanwaltschaft habe ihre Revision zurückgezogen, sagte eine
Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf am Donnerstag auf Anfrage. Der
Lehrer war angezeigt worden, nachdem er Schüler daran gehindert haben
soll, den Klassenraum zu verlassen.

Das Amtsgericht in Neuss hatte ihn in erster Instanz verurteilt.
Dagegen legte er Berufung ein. Das Düsseldorfer Landgericht sprach
den Lehrer dann frei, weil es nach eigenen Angaben keine Straftat
feststellen konnte. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft zunächst in
Revision, ließ ihr Vorhaben nun aber fallen.

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