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Minderjährigen Azubis steht mehr Urlaub zu als volljährigen

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Bremen (dpa/tmn) – Minderjährigen Auszubildenden steht etwas mehr
Urlaub zu als ihren Kollegen über 18 Jahren. Darauf weist die
Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Bei einer Sechs-Tage-Woche haben
Auszubildende über 18 Anspruch auf 24 Werktage. Bei 16 Jahre alten
Auszubildenden sind es 27 Tage, bei 17-Jährigen 25 Tage.

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