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Minderjährige Azubis haben nach der Berufsschule frei

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Hamburg (dpa/tmn) – Ob Auszubildende nach der Berufsschule noch in
den Betrieb müssen, hängt auch von ihrem Alter ab. Viele haben ein-
oder zweimal pro Woche Berufsschule. Dann gilt der Grundsatz, dass
Minderjährige in der Regel danach frei haben, erklärt Sarah Persicke
von der Handelskammer Hamburg. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als
fünf Stunden Unterricht von jeweils mindestens 45 Minuten hatten.

Volljährige Azubis kann der Arbeitgeber dagegen noch einmal
einbestellen. Voraussetzung ist, dass er sich an die Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes hält. Die Zeit im Betrieb und in der Schule darf
zusammen acht oder ausnahmsweise maximal zehn Stunden am Tag nicht
überschreiten.

Bei manchen Ausbildungen ist der Berufsschulunterricht auch in
Blöcken organisiert, und Jugendliche besuchen den Unterricht ein oder
zwei Wochen am Stück. Dann gilt, dass alle Auszubildenden nach der
Schule frei haben. Die Voraussetzung ist, dass sie mindestens 25
Stunden pro Woche Unterricht haben.

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