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Klausur falsch bewertet: Kein Schadenersatz für Studenten

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Hamm (dpa/tmn) – Studierende können gegen eine aus ihrer Sicht falsch
bewertete Klausur klagen. Selbst wenn sie damit erfolgreich sind,
haben sie aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz – zum
Beispiel für zu viel bezahlte Studiengebühren. Das geht aus einem
Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 11 U 104/16) hervor.

Kläger im verhandelten Fall war ein ehemaliger Jura-Student. Im Jahr
2007 war er mit der Note «mangelhaft» durch die sogenannte
Pflichtfachprüfung gefallen. Dagegen hatte er geklagt mit dem
Argument, die Prüfer hätten seine Klausuren nicht korrekt bewertet.
Im Jahr 2012 war er mit dieser Klage vor dem Oberverwaltungsgericht
Münster erfolgreich.

Zwischenzeitlich hatte der Mann das Jura-Studium aber erfolgreich
absolviert und arbeitete jetzt als Rechtsanwalt. Aufgrund der
Verzögerung durch die fehlerhafte Bewertung seien ihm aber Einkünfte
entgangen, erklärte der Kläger. Deshalb verlangte er vom Bundesland
Nordrhein-Westfalen Schadenersatz in Höhe von 105 000 Euro für den
Verdienstausfall und 1645 Euro an zu viel bezahlten Studiengebühren.

Das OLG Hamm lehnte diese Forderung a<llerdings ab. Der Grund: Es sei
nicht erwiesen, dass der Kläger die Prüfung bestanden hätte, wenn sie
korrekt bewertet worden wäre. Damit sei unklar, ob die fehlerhafte
Bewertung tatsächlich einen Schaden angerichtet habe. Anspruch auf
Schadenersatz hat der ehemalige Student damit nicht.

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