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Kindergeld ab 18: Studienpläne frühzeitig der Familienkasse melden

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Suhl (dpa/tmn) – Nach dem Schulabschluss kann weiterhin ein Anspruch
auf Kindergeld bestehen. Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlung
kommt, sollten Eltern der Familienkasse die Pläne ihres Kindes
frühzeitig mitteilen. Darauf macht die Agentur für Arbeit Suhl
aufmerksam. Ein entsprechendes Formular verschickt die Familienkasse
automatisch an Eltern, wenn Kinder volljährig werden. Alternativ
steht das Dokument online unter www.familienkasse.de. Erforderliche
Nachweise wie Schulbescheinigungen können Eltern nachreichen.

Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres gezahlt, wenn der Jugendliche nach seinem Schulabschluss
ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum, ein
Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder einen anerkannten
Feiwilligendienst absolviert. Der Anspruch besteht auch, wenn
Jugendliche sich in einer Übergangszeit von vier Monaten für eine der
genannten Optionen entscheiden.

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