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Keine Übernahme nach Ausbildung: Frühzeitig an Arbeitsagentur wenden

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Suhl (dpa/tmn) – Werden Jugendliche von ihrem Ausbildungsbetrieb
nicht übernommen, sollten sie sich frühzeitig an die Arbeitsagentur
vor Ort wenden. Dann können die Berater rasch damit beginnen, nach
Alternativen zu suchen, teilt die Arbeitsagentur in Suhl mit. Anders
als Arbeitnehmer sind Auszubildende aber nicht dazu verpflichtet,
sich mindestens drei Monate vor Auslaufen des Ausbildungsvertrags
arbeitssuchend zu melden. Das ist sonst in der Regel Voraussetzung,
um später staatliche Leistungen zu erhalten. Für Auszubildende gebe
es diese gesetzliche Vorschrift aber nicht.

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