Es dauert oft nur kurz: Während der Arbeitszeit einmal rasch soziale
Netzwerke checken oder eine private SMS senden. Oft ist es zum Spaß,
manchmal gibt es zu Hause aber auch einen Notfall. Was ist zulässig,
und wann droht Mitarbeitern Ärger?
Berlin (dpa/tmn) – Ein Kommentar in einem sozialen Netzwerk, eine SMS
an Freunde, eine Zigarettenpause. Nur mal eben kurz – der Chef wird
es wohl nicht merken. Aber eigentlich steht in dieser Zeit die Arbeit
still. Wie viel Privates darf man mit der Arbeitszeit vermischen, und
was sollte man auf den Feierabend verschieben?
– Smartphones: Ein Blick auf das Display, eine SMS an die Freunde
oder ein kurzes Telefonat mit den Kindern. Das Smartphone ist aus dem
Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber darf es auch während der
Arbeitszeit genutzt werden? «Wenn der Arbeitnehmer während der
Arbeitszeit unterm Tisch eben eine SMS tippt, ist dies schwer
nachzuweisen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
«Wenn allerdings drei Kollegen bezeugen können, dass man den ganzen
Tag am Smartphone hängt, wird es problematisch.»
Hier kommt es auf die Häufigkeit an. Wer nur mal eben der Familie
schreibt, dass der Feierabend etwas später wird, dem droht keine
Abmahnung. Wer hingegen stundenlang privat telefoniert oder private
Nachrichten tippt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Das kann die
Kündigung zur Folge haben. Grundsätzlich gilt immer: «Die Arbeitszeit
ist zum Arbeiten da. Dafür wird man bezahlt», erklärt Michael Henn,
Vizepräsident des Verbandes Deutscher Anwälte (VDA).
Allerdings gibt es Ausnahmen. Besonders dann, wenn es sich um einen
Notfall handelt. Beispielsweise hat sich das eigene Kind in der
Schule verletzt, oder die Kinderbetreuung wurde kurzfristig abgesagt:
In solchen Fällen sind private Telefonate während der Arbeitszeit
erlaubt. «Dabei handelt es sich um ein unvorhersehbares Ereignis»,
erklärt Jens Pfanne vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
– Surfen, Facebook, Twitter und Co: Mal eben den «Gefällt-Mir-Button»
auf Facebook drücken, einen Tweet absetzen und nach dem Wetter
googeln: Wer das während der Arbeitszeit macht, sollte vorsichtig
sein. Das können Arbeitgeber nämlich leicht nachvollziehen, und eine
Abmahnung kann folgen. «Dazu wurde vor Gericht entschieden, dass der
Arbeitgeber den Browser-Verlauf des dienstlichen Rechners
kontrollieren und im Prozess verwenden darf. Die Privatsphäre tritt
in diesem Fall zurück», erläutert Pfanne. Auch wenn das private
Surfen vom Arbeitgeber erlaubt ist, sollte man das nicht exzessiv
machen. Die Arbeit darf darunter nicht leiden, sonst handelt es sich
wieder um einen Arbeitszeitbetrug.
– Arztbesuche: Wer Vollzeit unter der Woche arbeitet, findet kaum
Zeit für einen Arztbesuch. Oft hat die Praxis nach Feierabend schon
geschlossen. Muss man sich also dafür einen Tag freinehmen?
«Grundsätzlich sollten Arztbesuche während der privaten Zeit
stattfinden», sagt Bredereck. Allerdings gibt es eine Ausnahme. «Wenn
es nicht anders möglich ist, darf man während der Arbeitszeit zum
Arzt gehen. Beispielsweise bei einem CT- oder Röntgentermin», sagt
Michael Henn vom VDA. In solchen Fällen werde das Gehalt gezahlt,
ohne dass man arbeitet. Wichtig ist dann aber, die Arzttermine
möglichst an den Anfang oder an das Ende des Arbeitstages zu legen.
– Aussortiertes mitnehmen: Die aussortierten Ordner stehen auf dem
Flur. Ob sie nun auf dem Müll landen oder man sie mit nach Hause
nimmt – eigentlich kommt das doch auf das Gleiche raus. Aber
Vorsicht: Das ist Diebstahl. «Auf eigene Faust darf man nichts
mitnehmen. Bis die Entsorgungsfirma das Ausrangierte abgeholt hat,
ist es Eigentum des Arbeitgebers. Hier muss man um Erlaubnis fragen»,
sagt Pfanne. Sonst kann sogar die Kündigung drohen.
– Rauchen: Beim Rauchen scheiden sich sogar die Geister unter den
Kollegen. Die Nicht-Raucher sind sauer, wenn die Raucher mehrere
kurze Pausen während der Arbeitszeit machen dürfen. Und die Raucher
beschweren sich, wenn diese untersagt sind. Grundsätzlich gelten die
normalen Pausenansprüche. «Wenn der Arbeitgeber das Rauchen in der
Arbeitszeit verbietet, gibt es nichts zu diskutieren. Darunter leidet
die Arbeit», sagt Henn.
– Geburtstagsfeier: Zum Geburtstag kommen oft die Kollegen zum
Gratulieren vorbei. Ein kleiner Umtrunk gehört in vielen Abteilungen
dazu: geschmierte Brötchen, Kuchen und ein Gläschen Sekt. Aber ist
das erlaubt? «In den Pausen ist es in der Regel erlaubt, während der
Arbeitszeit nicht. Das muss man mit dem Vorgesetzten absprechen»,
sagt Bredereck. Vor allem, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll.
Denn dieser ist in der Regel komplett untersagt.