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Häufiger Ausbildungsabbruch: Unterhaltsanspruch kann bestehen bleiben

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Ein junger Mann bricht seine Ausbildung immer wieder ab. Irgendwann
weigert sich der Vater, weiter Unterhalt zu zahlen. Der junge Mann
hat ADHS, erkennt aber nicht, dass er in Therapie muss, um in der
Ausbildung zu bestehen. Muss der Vater weiter Unterhalt zahlen?

Berlin (dpa/tmn) – Wer mehrfach seine Ausbildung abbricht, kann
seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern unter
Umständen verlieren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Scheitert jemand immer
wieder im Berufsleben, weil er krank ist, kann das aufgrund der
Krankheit aber nicht erkennen, sind die Eltern unter Umständen
dennoch zur Zahlung verpflichtet. Darauf weist der Deutsche
Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des
Kammergerichts Berlin (Az.: 13 UF 12/15).

In dem verhandelten Fall legte ein junger Mann Beschwerde gegen die
Entscheidung des Familiengerichts ein. Danach war sein Vater nicht
dazu verpflichtet, ihm von März 2012 bis März 2013
Ausbildungsunterhalt zu zahlen. Der junge Mann hatte mehrere
Ausbildungen abgebrochen. Seit seinem dritten Lebenjahr litt er unter
ADHS. In der achten Klasse setzte er seine Medikamente ab, was zu
einer Verschlechterung seiner Leistungen führte. Das Familiengericht
warf ihm vor, trotz der Probleme im Beruf nicht frühzeitig wieder mit
der Medikamenteneinnahme begonnen zu haben.

Das Kammergericht war anderer Meinung. Zwar sei ein volljähriges Kind
dazu verpflichtet, seine Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit in
angemessener Zeit zu beenden. Doch liege hier eine Ausnahme vor.
Aufgrund seiner Krankheit habe ihm die Einsichtsfähigkeit gefehlt,
dass er dringend ärztliche Hilfe braucht. Sein Verhalten habe deshalb
keinen Einfluss auf seinen Unterhaltsanspruch.

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