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Gerichtsurteil: Keine Ehrendoktorwürde für Snowden in Rostock

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Schwerin (dpa) – Whistleblower Edward Snowden bleibt die
Ehrendoktorwürde der Universität Rostock versagt. Der Rat der
Philosophischen Fakultät habe 2014 in seiner Beschlussvorlage für die
Ehrung des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters den rechtlichen
Rahmen verkannt, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht Schwerin
am Mittwoch. Sie wiesen die Klage der Fakultät gegen die Entscheidung
von Universitätsrektor Wolfgang Schareck zurück, das Verfahren wegen
Zweifeln an der wissenschaftlichen Leistung Snowdens zu stoppen.

Der IT-Techniker Snowden (32) hatte mit seinen Veröffentlichungen
über Abhörpraktiken des US-Geheimdienstes NSA 2013 weltweit für
Aufsehen gesorgt. Er hält sich seitdem in Russland auf.

Seit der Änderung des Landeshochschulgesetzes 2002 würden in
Mecklenburg-Vorpommern besonders strenge Maßstäbe für die Verleihung
einer Ehrendoktorwürde gelten, sagte der Vorsitzende Richter Michael
Skeries in der Urteilsbegründung. «In allen anderen Bundesländern
wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.»

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