Praktika helfen, Erfahrungen im gewählten Berufsbereich zu sammeln
und Kontakte zu knüpfen. In vielen Studiengängen sind sie deshalb
Pflicht. Damit die Uni den Ausflug in die Praxis auch anerkannt,
müssen Studierende die Anforderungen dafür genau kennen.
Düsseldorf (dpa/tmn) – Bei vielen Studiengängen ist ein
Pflichtpraktikum zentraler Bestandteil der Ausbildung. Dann ist es
wichtig, dass sich Studierende frühzeitig beim Prüfungsamt
erkundigen, welche Anforderungen ihr Praktikum erfüllen muss. Die
Voraussetzungen legt jede Hochschule oder Universität individuell
fest. Sie können sich also stark unterscheiden, erklärt die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber «Chance
Praktikum». Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die
Hochschule die absolvierte Zeit im schlimmsten Fall nicht an.
Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den
Praktikantenvertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine
Bestätigung oder ein Zeugnis des Unternehmens. Häufig müssen
Studierende zusätzlich ein Praktikumsbericht schreiben, in dem sie
über ihre Aufgaben und Erfahrungen festhalten.
Tipp der Verbraucherschützer: Wer bereits eine abgeschlossene
Berufsausbildung in seinem Fachbereich hat oder anders praktische
Erfahrungen gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen
lassen. Mitunter wird Studierenden dann sogar das Pflichtpraktikum
erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsamt der Hochschule
wenden.