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FDP stellt Bedingung für Grundgesetzänderung zur Bildungsfinanzierung

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Siegen (dpa) – Die FDP stellt Bedingungen für eine Zustimmung zur
geplanten Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung.
Voraussetzung sei, dass die große Koalition das Gespräch mit der FDP
aufnehme, sagte Bundesparteichef Christian Lindner am Samstag bei
einem Landesparteitag der NRW-FDP in Siegen.

CDU, CSU und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart,
das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der
Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Dabei geht es
vor allem um den Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen. Bisher
ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für finanzschwache Kommunen
zulässig. Für eine Änderung des Paragrafen 104c des Grundgesetzes ist
eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, über die die große
Koalition aber nicht verfügt.

Lindner sagte, die geplante Änderung sei zwar aus Sicht der FDP nur
ein kleiner Zwischenschritt bei der Lockerung des sogenannten
Kooperationsverbots. «Wir sind aber bereit, den Spatz in der Hand zu
akzeptieren und uns die Taube auf dem Dach für später aufzuheben.» Es
reiche allerdings nicht, wenn die Regierung einfach einen eigenen
Antrag einbringe und darauf vertraue, dass die FDP schon zustimmen
werde.

Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache. Das
Kooperationsverbot untersagt dem Bund weitestgehend die
Mitfinanzierung im Bildungsbereich.

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