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Diese Rechte haben Studenten im Nebenjob

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Berlin (dpa/tmn) – Egal, ob nur zum Geld verdienen oder als Schritt
auf der Karriereleiter: Auch für Studierende gilt beim Nebenjob das
Arbeitsrecht. «Sie haben genauso Anspruch auf Pausen, Urlaub und
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es gibt dort keine
Sonderregelungen», sagt Matthias Schröder vom Deutschen
Gewerkschaftsbund.

Um den passenden Job zu finden, empfiehlt Schröder die Suche über die
Arbeitsagentur, Aushänge etwa am Schwarzen Brett an der Hochschule
oder über Jobportale im Internet. Wichtig sei, sich schon vor der
Jobaufnahme über die Konditionen wie die Bezahlung zu informieren,
sagt Schröder.

Ob der Job auf die Inhalte des Studiums aufbauen sollte, hängt nach
Meinung des Experten ganz von den Wünschen und Bedürfnissen des
Studierenden ab. «Das ist hilfreich, aber um die Themen des Studiums
zu vertiefen, bieten sich auch gesellschaftspolitisches oder
ehrenamtliches Engagement an.»

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