Düsseldorf (dpa/tmn) – Bei vielen Studiengängen ist ein
Pflichtpraktikum vorgesehen. Wer jedoch bereits eine Berufsausbildung
in seinem Fachbereich hat oder anders praktische Erfahrungen
gesammelt hat, kann sich diese Zeit unter Umständen anrechnen lassen.
Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem
Ratgeber «Chance Praktikum» aufmerksam. Mitunter wird Studierenden
dann sogar das Pflichtpraktikum erlassen. Sie können sich dazu an das
Prüfungsamt der Hochschule wenden.
Berufsausbildung kann Pflichtpraktikum im Studium ersetzen
31. Mai 2017 | Keine Kommentare