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Bei guten Leistungen in der Ausbildung ist vorzeitige Prüfung möglich

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Erbringen Auszubildende sehr gute Leistungen, ist
im Nachhinein eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Voraussetzung ist, dass der Jugendliche in der Berufsschule einen
Notendurchschnitt von mindestens 2,48 hat, sagt Sarah Persicke von
der Handelskammer Hamburg. Außerdem muss er im Betrieb sehr positiv
auffallen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist im Nachhinein um
maximal zwölf Monate zulässig. Sind Auszubildende sehr gut, sollten
sie in einem ersten Schritt ihren Ausbilder ansprechen. Er kann sich
anschauen, ob die Voraussetzungen vorliegen – und dann mit dem Azubi
gemeinsam einen Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Kammer
stellen.

Wenn der Betrieb nicht einverstanden ist, können Jugendliche auch im
Alleingang einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen.
Das sei allerdings eher der Ausnahmefall, erläutert Persicke.

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