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Befristete Anstellung im Rentenalter ist rechtens

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Luxemburg (dpa) – Die befristete Anstellung eines Arbeitnehmers nach
Erreichen des Rentenalters steht nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) im Einklang mit EU-Recht. Betroffene würden
gegenüber jüngeren Kollegen nicht diskriminiert, befanden die
Luxemburger Richter am Mittwoch. Zudem liege kein Missbrauch
befristeter Arbeitsverträge vor. Das Bremer Landesarbeitsgericht
hatte den EuGH um Klärung gebeten (Aktenzeichen C-46/17).

Im konkreten Fall hatte ein Lehrer kurz vor Erreichen des
Rentenalters beantragt, weiter als Lehrer arbeiten zu können. Die
Stadt erklärte sich für einen befristeten Zeitraum einverstanden.
Einen weiteren Antrag lehnte sie später jedoch ab. Der Lehrer
argumentierte, die Befristung verstoße gegen EU-Recht.

Die Bremer Richter verwiesen jedoch auf deutsches Recht. Demnach sei
es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das Ende des
Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, nur weil der Arbeitnehmer mit
Erreichen des Rentenalters einen Anspruch auf Altersrente habe.

Die Luxemburger Richter sehen keinen Widerspruch zwischen dieser
Regelung und EU-Recht. Betroffene Personen würden gegenüber jüngeren
Kollegen nicht benachteiligt. Zudem habe man Zweifel, ob eine
Verlängerung wie in diesem Fall tatsächlich ein Rückgriff auf
aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge sei. Es sei nicht
davon auszugehen, dass das Vorgehen potenziellen Missbrauch zulasten
der Arbeitnehmer fördere.

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