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Beamte dürfen gegen den Willen des Dienstherren länger arbeiten

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Hannover/Bonn (dpa/tmn) – Beamte können einen Rechtsanspruch darauf
haben, auch jenseits des Rentenalters weiter zu arbeiten. In solchen
Fällen darf der Dienstherr die Verlängerung nicht ohne weiteres
ablehnen – stattdessen braucht er gute und handfeste Gründe. Das geht
aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 2 A 4382/15)
hervor, auf das die Zeitschrift «Forschung & Lehre» (Ausgabe 9/2017)
hinweist.

In dem Fall ging es um einen Universitätsprofessor, der seinen
Eintritt in den Ruhestand verschieben wollte. Darauf hatte er nach
dem Niedersächsischen Beamtengesetz auch einen Anspruch. Seine
Hochschule lehnte das aber trotzdem ab: Dadurch würden Mehrkosten
entstehen, zudem seien die Leistungen des Professors
unterdurchschnittlich.

Beide Argumente überzeugten das Gericht nicht: zu pauschal und zu
unspezifisch, so das Urteil. Zusätzliche Kosten alleine seien noch
kein Grund, die Verschiebung des Ruhestands abzulehnen. Stattdessen
müsse der Dienstherr konkret beweisen können, dass die
Weiterbeschäftigung seinen Interessen widerspreche – zum Beispiel mit
einem Strukturplan oder einem personalwirtschaftlichen Konzept.
Stattdessen konnte die Hochschule aber nur Absichtserklärungen
vorlegen, deshalb muss sie den Professor weiterbeschäftigen.

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