Berlin (dpa/tmn) – Überraschend schlechte Noten müssen Azubis nicht
einfach akzeptieren. Die Prüfungsunterlagen dürfen sie grundsätzlich
einsehen und meistens auch Kopien davon machen, erklärt der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag in seiner Zeitschrift «Position»
(Ausgabe 4/2017). Diesen Anspruch haben sie allerdings nur während
der Widerspruchsfrist: Die beginnt mit Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses und dauert in der Regel einen Monat.
Azubis dürfen Prüfungsunterlagen nachträglich einsehen
23. Oktober 2017 | Keine Kommentare