Hamburg (dpa/tmn) – Haben Jugendliche die letzte Prüfung bestanden,
endet automatisch ihr Ausbildungsverhältnis. Das gilt unabhängig
davon, was im Ausbildungsvertrag steht, erklärt Fin Mohaupt, Leiter
der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg. Ein Beispiel: Laut
Vertrag soll die Ausbildung am 31. Januar zu Ende sein – tatsächlich
findet die letzte mündliche Prüfung schon am 27. Januar statt. Haben
Jugendliche die Prüfung bestanden und werden nicht übernommen, müssen
sie nach der Prüfung nicht mehr zur Arbeit gehen.
Kommen Jugendliche dennoch und der Arbeitgeber lässt sie
weiterarbeiten, entsteht rechtlich automatisch ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis, erklärt Mohaupt. Das gilt selbst dann, wenn der
Arbeitgeber den Jugendlichen eigentlich nicht übernehmen wollte.